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   VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029   

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https://dejure.org/2017,50226
VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 (https://dejure.org/2017,50226)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 (https://dejure.org/2017,50226)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 (https://dejure.org/2017,50226)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c, § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 4 Satz 4; § 45 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5
    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf des kleinen Waffenscheins eines sog. "Reichsbürgers" hinsichtlich Zuverlässigkeit bei Zugehörigkeit zur Ideologie der sog. Reichsbürgerbewegung; Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter Berufung auf das RuStAG 1913

  • rewis.io

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht; erfolgreiche Beschwerde des Antragsgegners; Widerruf eines Kleinen; Waffenscheins; Unzuverlässigkeit; sog. "Reichsbürgerbewegung"; Staatsangehörigkeitsausweis "nach RuStAG Stand 1913"; offene Erfolgsaussichten; Vorrang des öffentlichen Interesses an der ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf des kleinen Waffenscheins eines sog. "Reichsbürgers" hinsichtlich Zuverlässigkeit bei Zugehörigkeit zur Ideologie der sog. Reichsbürgerbewegung; Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter Berufung auf das RuStAG 1913

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte -neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.).
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
    1.1.1 Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig (vgl. Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2017- 21 CS 17.1300 - juris).
  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
    Denn diese Folgeentscheidung stellt sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S. 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029
    Für den Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wird der Auffangwert von 5.000,00 EUR angesetzt, der in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes halbiert wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris).
  • VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17

    Waffenrecht (Reichsbürger)

    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).

    Von dem ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - u.a. den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, juris).

  • VG Aachen, 28.10.2019 - 6 K 1526/19

    Zweifel an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur

    vgl. zum Waffenrecht: OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris Rn. 17 ff.; HessVGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5 und 10; BayVGH, Beschuss vom 12. März 2018 - 21 CS 17.1678 -, juris Rn. 15 und 19, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris R. 12 und 14, und Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, juris Rn. 11 und 13; OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris Rn. 17 und zum LuftSiG: VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 6 L 1452/18 -, juris Rn. 14 f.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris Rn. 24 f.; BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 21 CS 17.1519 -, juris Rn. 16, und Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, juris Rn. 16.

  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

    Vom Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - unter anderem den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 16).
  • VG Gießen, 08.05.2018 - 9 L 8875/17

    Waffenrecht (Reichsbürger)

    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 09.02.2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 - , vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5.Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 -, alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).

    Von dem ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - u.a. den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 -, juris).

  • VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19

    Muslimische Kindertagesstätte in Mainz muss schließen

    Dies ergibt sich aus § 45 Abs. 7 Satz 2 SGB VIII. Es sind daher insbesondere in Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO besondere Umstände von dem Antragsteller darzulegen, warum in diesem Fall das Aussetzungsinteresse ausnahmsweise überwiegen soll (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, juris, Rn. 20).
  • VG München, 02.03.2018 - M 7 S 17.3913

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Reichsbürgerbewegung

    Vom Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - unter anderem den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 16).

    Hat sich jedoch bereits der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzlichen Grundentscheidung abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 20).

  • VG München, 22.05.2018 - M 7 S 18.878

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Vom Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - unter anderem den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 21 CS 17.2029 - juris Rn. 16).

    Hat sich jedoch bereits der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzlichen Grundentscheidung abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 20).

  • VG München, 13.03.2019 - M 7 K 17.1330

    Reichsbürgerbewegung - Widerruf des kleinen Waffenscheins

    Mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss vom 8. Juni 2017 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben und den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 14. März 2017 anzuordnen bzw. wiederherzustellen, abgelehnt (21 CS 17.2029).

    Vom Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - unter anderem den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 16).

  • VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910

    Klagen von Waffenbesitzern unter "Reichsbürgerverdacht"

    Vom Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - unter anderem den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 16).
  • VG München, 24.04.2018 - M 7 S 18.596

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines sog. "Reichsbürgers"

    Vom Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - unter anderem den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 16).

    Hat sich jedoch bereits der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzlichen Grundentscheidung abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 20).

  • VG München, 05.02.2020 - M 7 K 18.527

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung des

  • VG Würzburg, 28.09.2018 - W 9 K 17.834

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VG München, 27.02.2018 - M 7 S 17.6126

    Rücknahme waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis

  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 21 CS 18.701

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Aufhebung waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG München, 06.02.2018 - M 7 S 17.2686

    Widerruf von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen

  • VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 13b D 19.00958

    Beamter als Reichsbürger - Kürzung des Ruhegehalts wegen Dienstvergehens

  • VG München, 07.05.2018 - M 7 S 18.970

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Nähe zur sog. "Reichsbürgerbewegung"

  • VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VGH Bayern, 04.10.2018 - 21 CS 18.264

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451

    Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung in einem

  • VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.1385

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Personen, die der "Reichtsbürgerbewegung"

  • VG München, 21.01.2020 - M 7 K 18.1796

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG Bayreuth, 12.03.2019 - B 1 K 17.158

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Reichsbürgern

  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 21 CS 18.502

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

  • VG München, 21.02.2018 - M 7 S 17.3502

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis

  • VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Jagderlaubnis; unsachgemäße Aufbewahrung von

  • VG München, 01.07.2020 - M 7 K 17.4275

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • VG München, 05.02.2020 - M 7 K 18.1288

    Widerruf der Erteilung eines Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zur

  • VG Bayreuth, 20.02.2018 - B 1 K 17.158

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Reichsbürger

  • VG München, 13.03.2019 - M 7 K 17.1201

    Widerruf der Waffenbesitzkarten

  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 24 ZB 20.1386

    Widerruf Waffenbesitzkarte und Ungültigkeitserklärung Jagdschein -

  • VG München, 04.03.2020 - M 7 K 18.2530

    Widerruf der Waffenbesitzkarte einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörigen

  • VG München, 08.05.2019 - M 7 K 17.1587

    Waffenrechtliche und jagdrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit

  • VG Würzburg, 09.01.2018 - W 5 S 17.1352

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VG München, 04.03.2020 - M 7 K 18.2384

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins,

  • VG München, 21.01.2020 - M 7 K 18.719

    Ablehnung der Erteilung eines Jagdscheins, Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit,

  • VG München, 17.09.2019 - M 7 K 17.6121

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei einem "Reichsbürger"

  • VG München, 01.08.2019 - M 7 K 17.5043

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Reichsbürgers

  • VG München, 15.10.2019 - M 7 K 17.3740

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins -

  • VG München, 02.10.2019 - M 7 K 18.2986

    Zur sprengstoffrechtlichen Unzuverlässigkeit sog. "Reichsbürger"

  • VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2777

    Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

  • VG Ansbach, 07.08.2018 - AN 16 K 17.00561

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

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